Hier finden Sie aktuelle Informationen aus der Rechtssprechung

Die Grundsteuerreform:
Neubewertung aller Immobilien 2022 - Jetzt aktiv werden!

Sie besitzen eine Immobilie? Dann haben Sie 2022 Handlungsbedarf.

Das Gesetz zur Grundsteuerreform sieht eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland vor, rund 36 Millionen Grundstückbesitzer sind davon betroffen.

Die Fakten in aller Kürze:

- Alle Grundstückbesitzer sind verpflichtet, eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abzugeben. Die Feststellung der Grundsteuerwerte erfolgt auf den sogenannten "Hauptfeststellungszeitpunkt", den 1. Januar 2022.

- Dabei haben die Bundesländer die Wahl, ob sie dem Bundesmodell folgen oder ein eigenes Bewertungsmodell anwenden. Baden-Würtemberg hat sich beispielsweise für das sog. modifizierte Bodenwertmodell entschieden, bei dem die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Kriterien, der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert, basiert.

- Die notwendigen Feststellungserklärungen sind, unabhängig von der Anwendung des Bundes- oder Landesmodells, einheitlich im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch zu übermitteln.

Wie kann Kiefer & Partner Sie unterstützen?

Nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl der - von Bundesland zu Bundesland abweichenden - Regelungen kann die Ermittlung der richtigen Grundbesitzwerte im Einzellfall sehr komplex und aufwendig werden. Wir haben uns bereits intensiv auf diese Neuerung vorbereitet, um Sie bei der Bewertung Ihrer Immobilie und der Feststellungserklärung zu unterstützen.

Sollten Sie die notwendigen Festellungserklärung über unsere Kanzlei erstellen lassen wollen, können Sie sich gerne jederzeit mit uns in Verbindung setzen.

Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir den Immobilienbestand und helfen Ihnen mit einfachen Checklisten, die für die Erklärung notwendigen Daten zusammen zu tragen.

Gerne übernehmen wir auch die Prüfung der Bescheide über die Grundbesitzwerte, führen für Sie ggf. notwendige Rechtsbehelfe, sofern die festgestellten Werte nicht zutreffend sein sollten und stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der "neuen" Grundsteuer zur Seite.

Ihr Ansprechpartner zum Thema "Grundsteuerreform" bei uns im Haus ist Herr StB Christoph Kiefer (c.kiefer@kieferundpartner.de oder 06203/96098-01).

Bei Fragen oder für weitere Informationen rufen Sie und gerne an.

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